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Luise Karoline Geyer von Geyersberg
(1768 - 1820)
Luise Karoline Geyer von Geyersberg wurde am 26.
Mai 1768 in Karlsruhe als Tochter eines Durlacher
Oberstleutnants geboren. Markgräfin Karoline
Luise und Markgraf Karl Friedrich von Baden-Durlach
wurden die Paten des Mädchens.
Nach dem frühen Tod des Vaters war die
Familie, die ihren Ursprung in
Niederösterreich hatte, von der Gunst des
Markgrafen abhängig. Luise Karolines Mutter
erhielt eine Witwenpension und Erbprinzessin Amalie
sorgte dafür, dass Luise Karoline eine
standesgemäße Erziehung in einer
Töchterschule bei Colmar erhielt, nach deren
Beendigung sie in den Hofstaat Erbpronzessin
Amalies übernommen wurde.
1787 sollte zum Schicksalsjahr der jungen Luise
Karoline Geyer von Geyersberg werden, denn der seit
1783 verwitwete Markgraf trug sich mit dem
Gedanken, eine zweite Ehe einzugehen. Am 24.
November 1787 heiratete Karl Friedrich Markgraf von
Baden
Luise Karoline Geyer von Geyersberg zur linken
Hand. Letzteres bedeutete, der Markgraf war eine
Verbindung mit einer rangmäßig
unebenbürtigen Frau eingegangen. Obwohl Luise
Karoline Geyer von Geyersberg vom Markgrafen
gestattet worden war, sich künftig Freiin von
Hochberg zu nennen, bestand keine Aussicht, dass
sie jemals wie ihre Patentante Markgräfin
werden würde. Allerdings war für
mögliche männliche nachkommen aus dieser
Verbindung vorgesehen, deren Erbfolgerechte
gegebenenfalls zu prüfen.
Die politischen Wirren des ausgehenden 18.
Jahrhunderts zwangen die markgräfliche Familie
vorübergehend zur Flucht und Luise Karoline
von Hochberg zu der Frage, welche Stellung sie und
ihre Kinder in der Markgrafschaft Baden
einnähmen, sollte der Markgraf sterben. Sie
begann in Richtung Erweiterung und Sicherung von
Ansprüchen zu arbeiten und erreichte 1796
wenigstens, dass ihre Söhne den Status der
Grafen von Hochberg zuerkannt bekamen. Darüber
hinaus sollte für Luise Karoline von Hochbergs
Söhne gelten, dass sie, sollten die
männlichen Nachkommen aus Markgraf Karl
Friedrich erster Ehe aussterben, die Nachfolge im
badischen Fürstenhaus antreten sollten. Dieses
Ergebnis ließ Markgraf Karl Friedrich jedoch
weder von seinen Söhnen aus erster Ehe noch
von Repräsentanten des Deutschen Kaiserreichs
anerkennen.
1799 wurde zwar Luise Karoline von Hochbergs
Erhebung zur "Reichsgräfin" kaiserlicherseits
bestätigt. Die Anwartschaft auf die badische
Regentschaft blieb ihren drei Söhnen
allerdings vorenthalten.
Erbprinz Karl Ludwig, Markgraf Karl Friedrichs
ältester Sohn aus erster Ehe, war 1801
gestorben. Luise Karoline von Hochberg versuchte
die geplante Ehe zwischen Karl Ludwigs Sohn Karl
und Stéphanie de
Beauharnais
zu hintertreiben, war jedoch erfolglos.
An 10. Juli 1811 starb Karl Friedrich, der 1806 zum
Großherzog erhoben worden war und dessen
Territorium im Wiener Frieden von 1811 eine
erhebliche Vergrößerung erfahren hatte.
Karl von Baden wurde zweiter Großherzog des
Landes.
1812 wurde dem neuen Regenten ein Sohn geboren, der
allerdings wenige Tage nach seiner Geburt starb.
Die Vermutung, Luise Karoline von Hochberg habe das
Kind von Großherzogin Stéphanie und
Großherzog Karl gegen einen sterbenskranken
Säugling ausgetauscht, ist bis in die Neuzeit
nicht aus der Welt geschafft. Der 1816 geborene
nächste Erbe des Titels lebte nur ein Jahr.
Danach waren Großherzogin Stéphanie
und Großherzog Karl keine Söhne mehr
beschieden.
Am 20. November 1818 ließ Großherzog
Karl den Söhnen Luise Karolines von Hochberg
vom Fürstenkongress in Aachen die
Markgrafenwürde bestätigen. Ihr selbst
blieb weiterhin nur die Position der
Gräfin.
Die Machtübernahme ihres Sohnes Leopold im
badischen Großherzogtum erlebte Luise
Karoline von Hochberg nicht mehr. Sie starb am 23.
Juni 1820 in Karlsruhe.
Von Rika Wettstein Baden-Baden
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