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Für die Tortur wurde ein
abgelegener Ort gesucht
Verbot der Folter in der
Markgrafschaft Baden-Durlach
1744 bat die Regierung von Baden-Baden die
Nachbarherrschaft Baden-Durlach um Amtshilfe: Ob
man nicht einen Scharfrichter ausleihen könne,
der Erfahrung mit der Spitzgertentortur habe. Diese
neue Art der Folter, mit der man Verdächtige
zum Geständnis zwingen wollte, sollte auch in
Baden-Baden eingeführt werden. Baden-Durlach
konnte helfen. Der Durlacher Scharfrichter kannte
die "Bambergische Tortur", die nach ihrem
Ursprungsort benannt war. Die schriftliche
Gebrauchsanleitung ließ man den Nachbarn
gleich mit der Antwort zukommen. Allerdings konnte
man nicht mit Wissen aus praktischer Anschauung
dienen, denn in Baden-Durlach war die Foltermethode
noch nicht angewendet worden. Nur einmal hatte man
die Folter gegen einen Pferdedieb beschlossen.
Dieser gestand freilich schon unter dem Eindruck
der Drohung.
In der Markgrafschaft Baden-Baden bediente man sich
fortan der "modernen" Foltermethode. Dabei wurde
der auf einen Bock gefesselte Verdächtige
abwechselnd mit Lederpeitschen und Haselruten
ausgepeitscht. Diese qualvolle Prozedur konnte sich
über Tage hinziehen, wenn der Verdächtige
nicht gestehen wollte. Die Erfinder rühmten
sich, dass die Gefahr bleibender Schäden
gegenüber anderen Foltermethoden gering sei.
Mitgefühl zeigte man mit den verhörenden
Beamten, da sie sich durch umherfliegende
Rutenspitzen verletzen konnten. Wichtig erschien
es, die Tortur an einem abgelegenen Ort
auszuführen, um die Mitbürger nicht durch
die Schreie der Gefolterten zu belästigen.
Gleichzeitig aber waren die Gegner der Folter auf
dem Vormarsch. In Preußen wurde sie bereits
1754 abgeschafft. Auslöser war das falsche
Geständnis eines unbescholtenen
Theologiestudenten unter der Tortur. Bei weiteren
Untersuchungen konnte die Unschuld des
Geständigen jedoch zweifelsfrei bewiesen
werden. Daraufhin verbot Friedrich der Große
die Folter.
In Baden-Durlach hatte sich schon Magdalena
Wilhelmine, die Witwe Karl Wilhelms, gegen die
Folter gewandt. Ihr Enkel, Markgraf Karl Friedrich,
der unter dem Einfluss der Aufklärung
zahlreiche Justizreformen anstieß, schaffte
sie am 9. September 1767 ab: Die peinliche
Befragung sei kein geeigneter rechtlicher Beweis,
bedrohe Unschuldige und stimme auch nicht mit
seiner persönlichen Gesinnung überein.
Karl Friedrich ging aber behutsam vor. Von einer
Veröffentlichung seiner Entscheidung sah er ab
- sei es aus Furcht vor der Reaktion anders
gesinnter Fürsten oder weil er die Folter als
Drohung erhalten wissen wollte. Auch behielt er
sich Ausnahmefälle vor, in der die Folter
weiter gestattet sein sollte. Von dieser
Möglichkeit machte er aber offenbar keinen
Gebrauch.
Markgraf Karl Friedrich hatte den ersten,
entscheidenden Schritt gemacht, dem die anderen
deutschen Regenten vielfach nur sehr zögerlich
folgten. Um die peinliche Befragung in Baden
vollständig abzuschaffen, brauchte es aber
längere Zeit. Erst in der liberalen
Aufbruchsphase unter Großherzog Leopold 1831
wurden die letzten Bestimmungen dazu
gestrichen.
Von Volker Steck, BNN 9.9.2002
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in Baden
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Praetorius - ein badischer Kämpfer gegen
Hexenprozesse und Folter
In Freiburg im Breisgau, der "Hauptstadt" der
Zähringer,
befindet sich seit 1999 das "Mittelalterliche
Foltermuseum"
, das mit rund 100 Exponaten Zeugnis ablegt
über die widerlichen Schreckenstaten, die
Menschen von Menschen angetan wurden. In direkter
Nachbarschaft zum Freiburger Münster gelegen
versteht sich das Museum als Mahnmal gegen
Misshandlungen.
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Das Buch zum
Thema:
Sex und Folter in der Kirche. 2000 Jahre
Folter im Namen Gottes.
Von Horst Herrmann
Gebundene Ausgabe, 351 Seiten, Orbis
Verlag, München
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